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Mindestlohn-Rechner: Stundenlohn prüfen und Minijob-Stunden

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit 1. Januar 2026 13,90 € brutto je Stunde, ab 1. Januar 2027 14,60 € (§ 1 MiLoV5). Hier vergleichst du deinen Grundlohn oder rechnest mit einem ausdrücklich vereinfachten Monatsmodell.

Welchen Betrag möchtest du vergleichen?

Durchschnitt: 52 Wochen geteilt durch 12 Monate. Tatsächliche Monatsstunden können abweichen.

Beispiel mit den angezeigten Eingaben

Modellrechnung für Deutschland; die unten beschriebenen Annahmen gelten.

Gesetzlicher Stundenbetrag
13,90 €
Grundlohn je Stunde, abgerundet
15,00 €
Abstand zum gesetzlichen Stundenbetrag
1,10 €
Minijob-Monatsgrenze
603,00 €

So rechnen wir

Für das gewählte Datum verwenden wir den hinterlegten gesetzlichen Mindestlohn. Die Minijob-Grenze ergibt sich aus Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3, auf volle Euro aufgerundet. Mögliche Stunden werden abgerundet, damit das Modell nicht durch Rundung über die Grenze gerät.

Beim Monatsmodell rechnen wir Wochenstunden mal 52 geteilt durch 12. Das ist ein Durchschnitt, keine Aussage über die tatsächlich gearbeiteten Stunden eines bestimmten Monats. Der erforderliche Monatsbetrag wird auf den nächsten Cent aufgerundet.

Was der Rechner nicht abbildet

Der Vergleich betrifft den Grundlohn und ersetzt keine Lohnabrechnung. Tarifliche Ansprüche, anrechenbare weitere Zahlungen, konkrete Arbeitszeitkonten und Ausnahmen werden nicht beurteilt. Die Auswahl eines Sonderfalls beendet deshalb das vereinfachte Ergebnis.

Häufige Fragen

Zählt Trinkgeld zum Mindestlohn?

Freiwilliges Trinkgeld ersetzt den vom Arbeitgeber geschuldeten Mindestlohn nicht.

Endet der Minijob, sobald ein Monat über der Grenze liegt?

Nicht automatisch. Maßgeblich ist das regelmäßige Arbeitsentgelt. Ein unvorhersehbares Überschreiten in höchstens zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres ist unschädlich, wenn der Monatsverdienst dabei höchstens das Doppelte der Grenze erreicht (§ 8 Abs. 1b SGB IV). Den Status entscheidet der Rechner nicht.

Warum weichen echte Monatsstunden vom Ergebnis ab?

Monate haben unterschiedlich viele Arbeitstage. Für die konkrete Entgeltprüfung sind die tatsächlichen Stunden maßgeblich.

Gilt das auch für Österreich oder die Schweiz?

Nein. Diese Seite bildet ausschließlich die angegebenen deutschen Regeln ab.

Quellen und Stand

Quellenstand: 20.10.2026; nicht vollständig volltextgeprüfte Belege sind markiert.

Weitere Rechner

Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung und keine Lohnabrechnung. Wir rechnen sorgfältig mit dem angegebenen Rechtsstand für Deutschland, Fehler können wir trotzdem nicht ausschließen. Dein Fall kann abweichen. Frag deine Lohnabrechnung, Steuerberatung oder Krankenkasse. Deine Eingaben bleiben im Browser; wir speichern und übertragen sie nicht.

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