Stundensatz für Gastro-Freelancer: Was musst du verlangen?
Im Beispiel sind es 26,16 € je Stunde vor Umsatzsteuer. Dein Satz hängt von Arbeitszeit, Ausfalltagen, Versicherungen und Kosten ab. Das ist ein Jahresmodell vor Einkommensteuer.
Beispiel mit den angezeigten Eingaben
Modellrechnung für Deutschland; die unten beschriebenen Annahmen gelten.
- Angestellten-Brutto im Jahr
- 31.200,00 €
- Arbeitnehmeranteil Krankenversicherung
- 2.730,00 €
- Arbeitnehmeranteil Pflegeversicherung
- 561,60 €
- Arbeitnehmeranteil Rentenversicherung
- 2.901,60 €
- Arbeitnehmeranteil Arbeitslosenversicherung
- 405,60 €
- Vergleich nach Beiträgen, vor Einkommensteuer
- 24.601,20 €
- Benötigter Gewinn im Jahresmodell
- 40.798,01 €
- Selbstständige Krankenversicherung im Modell
- 7.139,65 €
- Selbstständige Pflegeversicherung im Modell
- 1.468,73 €
- Geplante Altersvorsorge im Modell
- 7.588,43 €
- Benötigter Umsatz vor Umsatzsteuer
- 40.798,01 €
- Abrechenbare Tage
- 195
- Abrechenbare Stunden
- 1.560
- Stundensatz vor Umsatzsteuer, aufgerundet
- 26,16 €
- Rechnungsbetrag für die gewählte Stundenzahl, vor Umsatzsteuer
- 209,28 €
- Stundensatz im gewählten Umsatzsteuer-Szenario
- 31,13 €
- Beide Szenarien sind vor Einkommensteuer gerechnet.
- Gewerbesteuer ist nicht eingerechnet. Gewinn und Gewerbeertrag sind verschieden.
- Ohne Betriebskosten fällt dein Satz zu niedrig aus. Denke etwa an Kleidung, Fahrten, Versicherung und Steuerberatung.
Was das Modell vergleicht
Der Vergleich beginnt mit deinem Jahresbrutto als Angestellter. Die Arbeitnehmeranteile werden einzeln auf Cent gerundet. Gesucht ist anschließend der kleinste Gewinn in Cent, der nach den modellierten Versicherungs- und Vorsorgebeträgen denselben Vergleichswert erreicht. Einkommensteuer ist in beiden Szenarien nicht berechnet.
Aus dem benötigten Gewinn plus Betriebskosten und den abrechenbaren Stunden folgt der aufgerundete Stundensatz. Die angegebenen Jahresbeiträge sind keine monatliche Beitragsabrechnung einer Krankenkasse.
Die Jahresplanung setzt die eingegebenen Wochenstunden geteilt durch Arbeitstage je Woche an. Das separate Tagesstundenfeld rechnet lediglich den Stundensatz in einen Rechnungsbetrag für so viele Stunden um. Vier dort eingetragene Stunden halbieren also nur den Rechnungsbetrag, nicht die benötigten Jahresstunden. Wenn du künftig weniger abrechenbare Wochenstunden planst, ist der Vergleich mit gleicher Wochenarbeitszeit nicht passend.
Was du zusätzlich prüfen musst
Ohne Betriebskosten ist der Satz zu niedrig angesetzt. Denke etwa an Berufshaftpflicht, Kleidung, Messer, Fahrten, Telefon und Steuerberatung. Gewerbesteuer ist nicht eingerechnet; ihr Freibetrag bezieht sich auf den Gewerbeertrag und erlaubt keine automatische Entscheidung aus dem hier gezeigten Gewinn. Freiwillige Arbeitslosenversicherung, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie eine mögliche Pflichtvorsorge sind gesondert zu berücksichtigen.
Ist das ein Netto-Lohn?
Nein. Der Vergleichswert liegt vor Einkommensteuer. Das Modell prüft weder deine individuelle Steuerlast noch die steuerliche Einordnung deiner Tätigkeit.
Wer kann den Vergleich verwenden?
Der begrenzte Normalfall verlangt eine sozialversicherungspflichtige Anstellung über 2.000 € monatlich. Sachsen, Kinderabschläge ab dem zweiten Kind, unterjährige Statusänderungen und zusätzliche beitragspflichtige Einnahmen sind ausgeschlossen. Für 2027 wartet der Rechner auf vollständige geprüfte Beitragswerte.
Bin ich damit wirklich selbstständig?
Das entscheidet der Rechner nicht. Ob eine selbstständige Tätigkeit oder eine Beschäftigung vorliegt, hängt vom Gesamtbild ab, vor allem davon, ob du nach Weisungen arbeitest und in die Arbeitsorganisation des Betriebs eingegliedert bist (§ 7 Abs. 1 SGB IV). Bei Zweifeln können die Beteiligten bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eine Statusfeststellung beantragen (§ 7a SGB IV). Auch eine Rentenversicherungspflicht als Selbstständiger prüft der Rechner nicht. Sie kann zum Beispiel bestehen, wenn du auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber arbeitest und keine versicherungspflichtigen Angestellten hast (§ 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI).
Darf ich ohne Umsatzsteuer abrechnen?
Die Auswahl stellt nur ein Szenario dar, falls die Voraussetzungen des § 19 UStG auf dich zutreffen. Vorjahresumsatz, Gründung, Verzicht und weitere Voraussetzungen werden nicht geprüft.
Selbstständig in der Gastro, Schritt für Schritt: Ratgeber Freelancer werden in der Gastro
Quellen und Stand
Quellenstand: 20.10.2026; nicht vollständig volltextgeprüfte Belege sind markiert.
- § 1 MiLoV5: Mindestlohn ab 1.1.2026 (J01) · 2026-01-01 · 2026-10-20
- § 241 SGB V: Beitragssatz Krankenversicherung (J06) · 2026-01-01 · 2026-10-20
- BMG: durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026 (J07) · 2026-01-01 · 2026-10-20
- § 55 SGB XI: Beitragssatz Pflegeversicherung (J08) · 2025-01-01 · 2026-10-20
- § 158 SGB VI: Beitragssatz Rentenversicherung (J09) · 2026-01-01 · 2026-10-20
- § 341 SGB III: Beitragssatz Arbeitslosenversicherung (J10) · 2026-01-01 · 2026-10-20
- SVBezGrV 2026: Beitragsbemessungsgrenzen, Bezugsgröße (J11) · 2026-01-01 · 2026-10-20
- § 240 Abs. 4 SGB V: Mindestbemessung (J12) · 2026-01-01 · 2026-10-20
- § 12 UStG: Steuersätze (J17) · 2026-01-01 · 2026-10-20
- § 19 UStG: Kleinunternehmer (J18) · 2025-01-01 · 2026-10-20
- § 11 GewStG: Freibetrag (J19) · 2026-01-01 · 2026-10-20
Weitere Rechner
- Mindestlohn-Rechner: Stundenlohn prüfen und Minijob-Stunden
- Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge: Was ist steuerfrei?
- Trinkgeld aufteilen nach Stunden und Punkten
- Speisen kalkulieren: vom Wareneinsatz zum Kartenpreis
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