Trinkgeld aufteilen nach Stunden und Punkten
100 € für drei gleich gewichtete Personen ergeben 33,34 €, 33,33 € und 33,33 €. Hier bleibt jeder Cent im Topf berücksichtigt. Namen sind optional.
Beispiel mit den angezeigten Eingaben
Modellrechnung für Deutschland; die unten beschriebenen Annahmen gelten.
- Zu verteilen
- 100,00 €
- Gewichtete Stunden insgesamt
- 24
- Betrag je gewichteter Stunde (Anzeige gerundet)
- 4,17 €
- Person 1: 33,34 € (33,3 %)
- Person 2: 33,33 € (33,3 %)
- Person 3: 33,33 € (33,3 %)
- Nur rechnerische Verteilung; keine Prüfung von Anspruch oder Steuerfreiheit.
So werden die Anteile berechnet
Gewicht je Person = Arbeitsstunden × vereinbarte Punkte. Ein Punkt ist die normale Gewichtung, zwei Punkte bedeuten das doppelte Gewicht. Der Topf wird im Verhältnis dieser Gewichte geteilt. Zunächst werden volle Cent verteilt. Die übrigen Cent bekommen die größten Nachkommarestwerte; bei Gleichstand entscheidet die Reihenfolge der Zeilen.
Warum bekommt die erste Person manchmal einen Cent mehr?
Ein Topf von 100 € lässt sich nicht in drei gleiche Centbeträge teilen. Bei identischem Gewicht geht der verbleibende Cent an die zuerst eingetragene Person. Du kannst die Reihenfolge vor dem Rechnen gemeinsam festlegen.
Sind die Punkte eine Empfehlung für unser Team?
Nein. Sie bilden eure vorher vereinbarte Verteilung ab. Der Rechner entscheidet nicht über Anspruch, Eigentum oder die Angemessenheit der Gewichtung.
Ist der verteilte Betrag steuerfrei?
Das prüft diese Verteilung nicht. Steuerfrei nach § 3 Nr. 51 EStG sind Trinkgelder, die Gäste den Arbeitnehmern freiwillig, ohne Rechtsanspruch und zusätzlich zum geschuldeten Betrag geben. Ein Pflicht-Servicebetrag auf der Rechnung ist kein solches Trinkgeld. Ob bar, mit Karte oder über einen gemeinsamen Topf gezahlt wird, entscheidet für sich allein nicht über die Steuerfreiheit. Für Anteile von Inhabern oder Selbstständigen gilt § 3 Nr. 51 EStG nicht, weil sie keine Arbeitnehmer sind.
Werden unsere Namen gespeichert?
Namen sind optional und dienen nur der Anzeige in dieser geöffneten Seite. Der Rechner sendet und speichert die Eingaben nicht. Ein Druck enthält die aktuell sichtbaren Angaben. Beim Neuladen gehen die Eingaben verloren.
Quellen und Stand
Quellenstand: 20.10.2026; nicht vollständig volltextgeprüfte Belege sind markiert.
- § 3 Nr. 51 EStG: Trinkgeld (J16) · 2026-01-01 · 2026-10-20
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