Rechtsstand: 20.10.2026 · Für Deutschland · Allgemeine Orientierung, keine Einzelfallberatung
Schritt 5 von 6
Kläre Hygiene und Absicherung
Prüfe beim Gesundheitsamt die für deine Tätigkeit erforderliche Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. Frage die Lebensmittelaufsicht, welche Anmeldung und Anforderungen für deine konkrete Tätigkeit und die genutzten Räume gelten.
In der eigenen Wohnung für Kunden vorzukochen ist nicht automatisch erlaubt. Kläre das vor der Nutzung einer solchen Küche. Besprich außerdem Krankenversicherung, mögliche Rentenversicherungspflicht, Unfallversicherung und eine zu deinem Angebot passende Haftpflicht mit den zuständigen Stellen.
Quellen und Prüfstand
- Q12: SGB VI § 2
Abruf: 20.10.2026 · Prüfung: 20.01.2027 · Zum vollständigen Ratgeber - Q13: IfSG § 43
Abruf: 20.10.2026 · Prüfung: 20.01.2027 · Zum vollständigen Ratgeber - Q14: Lebensmittelaufsicht Pankow: amtliche Merkblätter und Anmeldung
Abruf: 20.10.2026 · Prüfung: 20.01.2027 · Zum vollständigen Ratgeber