Rechtsstand: 20.10.2026 · Für Deutschland · Allgemeine Orientierung, keine Einzelfallberatung
Schritt 2 von 6
Finde deine zuständige Gewerbestelle
Für die Aufnahme eines Gewerbes ist grundsätzlich die Gewerbestelle am Betriebssitz zuständig. Über das Bundesportal kannst du die Region auswählen und die örtlichen Voraussetzungen nachlesen. Dort erfährst du, wie du anmelden kannst, welche Unterlagen nötig sind und welche Gebühr anfällt.
Freelancer ist eine allgemeine Arbeitsbezeichnung. Sie bedeutet nicht automatisch Freiberufler im steuerlichen Sinn. Bei Zweifeln über die Einordnung deiner Tätigkeit helfen die zuständigen Stellen und qualifizierte Beratung.
Quellen und Prüfstand
- Q4: Bundesportal: Gewerbe anmelden
Abruf: 20.10.2026 · Prüfung: 20.01.2027 · Zum vollständigen Ratgeber - Q5: Berlin: Gewerbe anmelden
Abruf: 20.10.2026 · Prüfung: 20.01.2027 · Zum vollständigen Ratgeber